Die aktuell gültigen Parktarife sind an den Einfahrten zum Klinikgelände, sowie jeweils an den Kassenanlagen angeschlagen.
Bitte beachten Sie, dass das Parken am Klinikgelände teurer ist, als im Parkhaus! Neben der für die Besucher
und Patienten erfreulichen Anpassung der Parktarife für das Parken im Parkhaus existiert darüber hinaus eine Reihe
von Ausnahmen für vergünstigtes Parken am LKH-Gelände wie z.B.
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Patienten die besonderen Belastungen ausgesetzt sind (Dialyse, Onkologische Ambulanz)
bis zu einer Dauer von 2 Stunden
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Kinderonkologische Bettenstation und kinderonkologische Ambulanz
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Väter am Tag der Geburt des Kindes u.v.m.
Parkdauer |
Klinikgelände Euro |
Parkhaus Euro |
0 - 30 Min.
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kostenlos
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kostenlos
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0 - 30 Min.
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kostenlos
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kostenlos
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0 - 30 Min.
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kostenlos
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kostenlos
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Abschleppen
Am Klinikgelände ist das Parken nur in Ausnahmefällen und nur mehr auf den eigens ausgewiesenen Abstellflächen innerhalb der blauen Zonen erlaubt. Außerhalb dieser Flächen werden abgestellte parkende oder haltende Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt. Dies gilt z.B. in Feuerwehrzonen bzw. Feuerwehraufstellflächen, Fahrbahnen, Behindertenparkplätze ohne Behindertenausweis, Rettungsparkplätze, insbesondere Grünflächen, auch wenn keine Behinderung durch das Fahrzeug vorliegt.
Abschleppen
Am Klinikgelände ist das Parken nur in Ausnahmefällen und nur mehr auf den eigens ausgewiesenen Abstellflächen innerhalb der blauen Zonen erlaubt. Außerhalb dieser Flächen werden abgestellte parkende oder haltende Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt. Dies gilt z.B. in Feuerwehrzonen bzw. Feuerwehraufstellflächen, Fahrbahnen, Behindertenparkplätze ohne Behindertenausweis, Rettungsparkplätze, insbesondere Grünflächen, auch wenn keine Behinderung durch das Fahrzeug vorliegt.
Abschleppen
Am Klinikgelände ist das Parken nur in Ausnahmefällen und nur mehr auf den eigens ausgewiesenen Abstellflächen innerhalb der blauen Zonen erlaubt. Außerhalb dieser Flächen werden abgestellte parkende oder haltende Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt. Dies gilt z.B. in Feuerwehrzonen bzw. Feuerwehraufstellflächen, Fahrbahnen, Behindertenparkplätze ohne Behindertenausweis, Rettungsparkplätze, insbesondere Grünflächen, auch wenn keine Behinderung durch das Fahrzeug vorliegt.
Abschleppen
Am Klinikgelände ist das Parken nur in Ausnahmefällen und nur mehr auf den eigens ausgewiesenen Abstellflächen innerhalb der blauen Zonen erlaubt. Außerhalb dieser Flächen werden abgestellte parkende oder haltende Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt. Dies gilt z.B. in Feuerwehrzonen bzw. Feuerwehraufstellflächen, Fahrbahnen, Behindertenparkplätze ohne Behindertenausweis, Rettungsparkplätze, insbesondere Grünflächen, auch wenn keine Behinderung durch das Fahrzeug vorliegt.